Energieausweis
Mit der Einführung von Energieausweisen für Gebäude in Deutschland haben Käufer und Mieter von Wohnungen oder Häusern seit dem Jahr 2007 die Chance, die Energieeffizienz und damit die langfristigen Energiekosten einer Immobilie zu beurteilen. Zum 1. Mai 2014 trat eine novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die Vorgaben der Europäischen Union umsetzt. Daraus ergeben sich Änderungen im Umgang mit Energieausweisen für Gebäude. Die EnergieAgentur. NRW bietet Ihnen hier alle wichtigen Informationen. Details „Energieausweis“.
Inhalte und Ziele
Der Energieausweis bildet die Energieeffizienz eines Gebäudes ab.
Aussteller und Kosten
Die Energieeinsparverordnung enthält detaillierte Vorschriften über die Mindestqualifikation für Aussteller von Energieausweisen. Für den Gebäudebestand gelten hierbei bundeseinheitliche Regeln.
Veröffentlichung
Die Kennwerte aus den Energieausweisen finden sich auch in Immobilienanzeigen
Rechtliche Konsequenzene
Nur Hausbesitzer, die eine Wohnung neu vermieten oder ein Gebäude bzw. eine Wohnung verkaufen, müssen einen Energieausweis vorlegen.
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