Energieausweis

Mit der Einführung von Energieausweisen für Gebäude in Deutschland haben Käufer und Mieter von Wohnungen oder Häusern seit dem Jahr 2007 die Chance, die Energieeffizienz und damit die langfristigen Energiekosten einer Immobilie zu beurteilen. Zum 1. Mai 2014 trat eine novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die Vorgaben der Europäischen Union umsetzt. Daraus ergeben sich Änderungen im Umgang mit Energieausweisen für Gebäude. Die EnergieAgentur. NRW bietet Ihnen hier alle wichtigen Informationen. Details „Energieausweis“.

Energieausweis
Energieausweis

Inhalte und Ziele

Der Energieausweis bildet die Energieeffizienz eines Gebäudes ab.

Inhalte und Ziele

Aussteller und Kosten

Die Energieeinsparverordnung enthält detaillierte Vorschriften über die Mindestqualifikation für Aussteller von Energieausweisen. Für den Gebäudebestand gelten hierbei bundeseinheitliche Regeln.

Aussteller und Kosten

Veröffentlichung

Die Kennwerte aus den Energieausweisen finden sich auch in Immobilienanzeigen

Veröffentlichung

Rechtliche Konsequenzene

Nur Hausbesitzer, die eine Wohnung neu vermieten oder ein Gebäude bzw. eine Wohnung verkaufen, müssen einen Energieausweis vorlegen.

Rechtliche Konsequenzen

 

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